AGB-Trailtouren

§ 1 Abschluss des Vertrages

(1) Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter Laufbasis Allgäu den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Tourbedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt. Der Anmelder hat auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Sobald die Bestätigung dem Anmelder zugegangen ist, wird für uns der Vertrag verbindlich.
(2) Die Anmeldung kann schriftlich oder in elektronischer Form (E-Mail, Online-Formular) vorgenommen werden.
(3) Ein Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter Laufbasis Allgäu zustande. Die Annahme durch Laufbasis Allgäu bedarf keiner besonderen Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Veranstalter dem Kunden eine schriftliche Bestätigung übersenden. Die kompletten Tourinformationen werden nach Eingang der Buchung, spätestens jedoch 14 Tage vor Tourbeginn ausgehändigt.
(4) Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Laufbasis Allgäu vor, an das Laufbasis Allgäu für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt. Die Annahme kann der Kunde ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung, wie z. B. durch Anzahlung, Restzahlung oder Tourantritt, erklären.
 
§ 2 Definitionen
(1) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit Laufbasis Allgäu in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der Agentur in eine Geschäftsbeziehung treten.
(3) Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist Laufbasis Allgäu.
 
 § 3 Bezahlung
(1) Zahlungen erfolgen unmittelbar bei der Anmeldung über unseren Shop oder per Überweisung auf unser Geschäftskonto.
(3) Bei kurzfristigen Anmeldungen kürzer als vier Wochen vor Tourbeginn ist der gesamt Tourpreis unverzüglich an den Veranstalter zu entrichten. Sollte der gesamt Tourpreis nicht einen Tag vor Tourbeginn auf dem unten genannten Konto eingegangen sein, muss der Kunde den Reispreis am Tag des Tourbeginns in bar entrichten
(5) Eine Nichtleistung von Anzahlung und/oder der Restzahlung hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit des Vertrages. Soweit Laufbasis Allgäu zur Erbringung der Leistung bereit und in der Lage ist besteht ohne vollständige Zahlung des Tourpreises kein Anspruch auf die Tourleistung. Hiervon ausgenommen sind gesetzliche oder vertragliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden.
(6) Ist der Tourpreis trotz Fälligkeit und einer von Laufbasis Allgäu gesetzten Frist nicht gezahlt, so kann Laufbasis Allgäu das Durchführen der Tour ablehnen und den Kunden mit Rücktrittskosten nach § 7 belasten.
(7) Leisten Sie die Anzahlung und / oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeitsterminen, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall können wir Schadenersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen, vorausgesetzt es läge nicht bereits zu diesem zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigter Tourmangel vor.
 
§ 4 Leistungen
(1) Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und/oder aus dem Internetportal von Laufbasis Allgäu und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Bestätigung. Die in dem Prospekt oder auf der Internetseite enthaltenen Angaben sind für Laufbasis Allgäu bindend.
(2) Laufbasis Allgäu behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben im Internetportal zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung informiert wird.
(3) Sofern der Veranstalter aus von dem Teilnehmer zu vertretenden Gründen während des Verlaufs der Tour zusätzliche, zum Zeitpunkt des Tourantritts nicht vorhersehbare Leistungen erbringt, sind diese für den Teilnehmer nach folgender Maßgabe kostenpflichtig: Fahrtkostenersatz pro gefahrenen Kilometer: 0,40€; Zeitaufwand pro aufgewendete Stunde: €15,-
(4) Bei nicht erreichen der Mindesteilnehmerzahl wird auf Kundenwunsch die Tour durchgeführt und ein Aufschlag fällig.
 
§ 5 Preisänderungen
Die Änderung des vereinbarten TourpTours bis hin zu einer 5%igen Erhöhung ist zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Tourbeginn mehr als 4 Monate liegen und wegen unvorhersehbarer Gründe der beworbene Tourpreis nicht mehr haltbar ist. Unvorhersehbare Gründe sind z. B. Wechselkursschwankungen, Versicherungszuschläge, Ölpreisänderungen, behördliche Anordnungen oder Gesetzesänderungen. Falls Preisänderungen 5 % übersteigen, kann der Tournde kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
 
§ 6 Leistungsänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Tourleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrages sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Tour nicht beeinträchtigen. Solche Änderungen wie z.B. andere Fahrtrouten, andere Verpflegungen, Zwischenübernachtungen, oder ein anderer Tourablaufkönnen sich aus witterungsbedingten oder organisatorischen Gründen ergeben. Sollten hierdurch Kosten entstehen, deren Herkunft der Veranstalter nicht zu vertreten hat, gehen diese zu Lasten des Teilnehmers. Sollten Änderung des Transportmittels notwendig sein, um einen reibungslosen Tourverlauf zu gewährleisten, behalten wir uns vor, diese gegenüber dem Teilnehmer geltend zu machen, soweit sie dem Teilnehmer zumutbar sind. Der Teilnehmer wird von Leistungsänderungen oder –Abweichungen unverzüglich, über die in der Anmeldung angegebenen Kontaktdaten, in Kenntnis gesetzt.
 
 
§ 7 Rücktritt durch den Kunden, Storno, Umbuchungen, Ersatzpersonen
(1) Der Kunde kann bis Tourbeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber Laufbasis Allgäu vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich (auch per Email kontakt@laufbasis.de) zu erklären.
(2) Für den Fall des Rücktritts durch den Kunden stehen Laufbasis Allgäu unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung der Tourleistungen pauschale Entschädigungen zu.
(3) Hierfür sind folgende Sätze maßgeblich:
Rücktritt bis 60 Tage vor Tourbeginn: 0 des TourpTours
    Bis 35 Tage vor Tourbeginn: 20% des Tourpreises
    ab 34. Tag vor Tourbeginn: 40% des Tourpreises
    ab 21. Tag vor Tourbeginn: 60% des Tourpreises
    ab 10. Tag vor Tourbeginn: 80% des Tourpreises
    ab 2 Tage vor dem Tourbeginn und bei Nichtantritt: 100% des Tourpreises
(4) Laufbasis Allgäu behält sich das Recht vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend seiner entstandenen, dem Kunden gegenüber konkret zu beziffernden und zu belegender Kosten in Rechnung zu stellen.
(5) Sollte der Kunde die Tour nicht antreten können, besteht die Möglichkeit, bis zum Tourbeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Der Kunde hat die Ersatzperson dem Veranstalter zuvor mitzuteilen. Der Veranstalter behält sich vor, diese Person abzulehnen, sofern sie den besonderen Erfordernissen der Tour nicht entspricht (insbesondere Alter), ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Kunde haften gegenüber dem Veranstalter für den Tourpreis und als Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. In diesem Fall wird eine Umbuchungsgebühr von 20 €.
(6) Werden auf Ihren Wunsch nach Buchung der Tour vor Tourantritt für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Tourausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Tourtermins oder der Unterkunft vorgenommen (Umbuchung) wird von uns bis 45 Tage vor Tourantritt ein Umbuchungsentgelt von € 60,00 pro Person und die Gebühren der Fluggesellschaft erhoben. Ihre Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern die Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag nach Bedingungen gemäß Ziff. 7.4 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
 
§ 8 Versicherung
(1) Laufbasis Allgäu empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer Bergversicherung sowie eine Auslandskrankenversicherung.
(2) Laufbasis Allgäu selbst verfügt über eine Basis Versicherung für Schadensersatz Ansprüche dritter.
§ 9 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Laufbasis Allgäu kann in folgenden Fällen vor Antritt der Tour vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Tour den Vertrag kündigen:
1. Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Tour ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die örtlich Bevollmächtigten von Laufbasis Allgäu sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von Laufbasis Allgäu wahrzunehmen.
Bei wiederholt gruppenschädigen Verhaltens, mutwilliger Sachbeschädigung, Körperverletzung oder dem Konsumieren Drogen, kann der Teilnehmer von der Tour ausgeschlossen werden. Die Kosten für die RückTour (Bus, Flug, Begleitung) sind in voller Höhe durch den Kunden zu tragen.
Kündigt Laufbasis Allgäu, so behält er den Anspruch auf den Tourpreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
2. Bis 2 Wochen vor Tourantritt:
Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen (wenn in der Tourenbeschreiben nicht anders angegeben) kann Laufbasis Allgäu vom Vertrag zurücktreten. Wird die Durchführung der Tour nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten von Laufbasis Allgäu unzumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Tour so gering ist, dass im Falle der Durchführung der Tour die entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Tour, bedeuten würde, erhält der Kunde den eingezahlten Tourpreis umgehend zurück. Die Mitteilung ist dem Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen zuzuleiten und der Tourpreis ist unverzüglich zurückzuerstatten. Eventuelle Umbuchungen werden in diesem Fall kostenlos vorgenommen. Weitere Ansprüche können daraus nicht entstehen.
§ 10 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Tour infolge einer bei Vertragsschluss nicht voraussehbaren höheren Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Tour noch zu erbringenden Tourleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
(1) Für den Fall, dass die Tour nicht vertragsgemäß erbracht wird, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Veranstalter Laufbasis Allgäu kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Tourleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen.
(2) Wird eine Tour infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen, wobei eine schriftliche Erklärung empfohlen wird.
(3) Laufbasis Allgäu informiert über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Vertrages (§ 651 e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfe-Leistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Der Kunde schuldet dem Veranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Tourpreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
(4) Bei Vorliegen einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Tour (Mangel), kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Tourpreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.
(5) Vertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Tour gegenüber dem Veranstalter unter der unten genannten Adresse von Laufbasis Allgäu geltend zu machen.
§ 11 Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Tourleitung zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
§ 12 Haftung des Veranstalters und Haftungsbegrenzung
(1) Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Kontrolle der Leistungsträger, die Richtigkeit der Tourbeschreibung und die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Tourleistung.
Die vertragliche Haftung des Veranstalters Laufbasis Allgäu für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Tour und Kunden auf den dreifachen Tourpreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Veranstalter für einen Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für das Nichterbringen von Leistungen, die als Fremdleistungen nur vermittelt werden und die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen kenntlich gemacht worden sind.
(3) Für alle gegen den Veranstalter gerichteten deliktischen Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis zum dreifachen des TourpTours.
(4) Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gegen den Veranstalter sind insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen sind, darf sich der Veranstalter gegenüber dem Kunden hierauf berufen.
§ 13 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
(1) Laufbasis Allgäu informiert den Kunden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Tourantritt. Die notwendige Tourdokumente sind bei Tourantritt vorzuzeigen.
(2) Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Tour wichtigen Vorschriften und Bestimmungen selbst verantwortlich. Sämtliche Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der Veranstalter hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht erfüllt.
(3) Über die Zoll- und Devisenvorschriften hat sich der Kunde selbst zu informieren.
§ 14 Datenschutz
(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten vom Veranstalter auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
(2) Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Kunden selbstverständlich vertraulich behandelt.
(3) Laufbasis Allgäu darf während der Tour Foto- und Filmaufnahmen der Teilnehmer vornehmen und zu eigenen Werbe- und Merchandising-Zwecken verwenden.
(4) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Veranstalter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Käufers verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.
§ 15 Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand
(1) Auf den Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
(2) Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
(3) Der Veranstalter Laufbasis Allgäu kann an seinem Sitz verklagt werden. Der Veranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen.
(Stand:15.02.2013)

Leihausrüstung:

Auf Anfrage.


Reparaturkosten für geliehenes Schulungsmaterial, das vom Teilnehmer über die normale Abnützung beschädigt wurde, gehen zu dessen Lasten. Verlorenes Material ist vom Teilnehmer zu ersetzen.

Allgemein:

In einer Gruppe zu Laufen erfordert von allen Teilnahmer rücksicht und vorraussicht. Wir orientieren uns immer am schwächsten Glied. 

Im extrem Fall heißt das auch die Tour abbrechen oder eine alternative Suchen.

Adresse
Laufbasis Allgäu - Bergling
Bahnhofstraße 18
87527 Sonthofen

Kontakt
Email: kontakt[ät]laufbasis.de
Tel.: +49 (0)83 21 / 407 99 07
Mobil: +49 (0)176 20604 602